Vertragsversicherungsgesetz (VVG)
Allgemeines
Das VVG regelt den speziellen Zusatzversicherungsbereich, zudem auch die "komplementären Zusatzversicheungen" gehören. Da diese Versicherungen frei von jedem Bürger abgeschlossen werden können und dazu vom Staat keine bestimmten Vorgaben gemacht werden, sind die Versicherer frei, WAS für Versicherungsprodukte sie anbieten.
Hier finden Sie einen Vergleich der verschiedenen Zusatzversicherungsmodelle der verschiedenen Krankenkassen.
Hier geht es zum Krankenkassen-Versicherungsvergleich
Die komplementäre Zusatzversicherung
- seit der Streichung der fünf grossen komplementären Heilmethoden aus der Grundversicherung muss jeder, ob Arzt oder Heilpraktiker, diese Heilmethoden wieder über die Zusatzversicherung abrechnen. Eine Vermischung mit der Grundversicherung ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann zu schweren Sanktionen des Arztes durch die Versicherer führen.
- die komplementäre Zusatzversicherung wird heute von praktisch allen Krankenkassen angeboten, da sie bemerkt haben, dass das Bedürfniss nach alternativen Heilmethoden sehr gross ist, und sich kein Versicherer diese "guten Risiken" entgehen lassen will.
- häufig besteht ein jährlicher Maximalbetrag (zwischen 2000 und 3000.-/Jahr), den die Versicherungen übernehmen.
- damit ein Arzt oder Heilpraktiker über eine bestimmte Versicherung und dessen Zusatzversicherung abrechnen kann, muss dieser mit der entsprechenden Versicherung einen Vertrag abschliessen.
- die Versicherungen prüfen, ob ein Therapeut welcher über die Zusatzversicherung abrechnen will, auch eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Gebiet nachweisen kann.
- die Firma Eskamed AG hat sich darauf spezialisiert, genaue Abklärungen über die vorhandenen Ausbildungslehrgänge, Lehrstoffinhalte, Ausbildungsschulen und Abschlussprüfungen zum jeweiligen komplentären Fach durchzuführen und diese zu als genügend oder ungenügend zu werten. Im sogenannten EMR (Erfahrungsmedizinischen Register) werden alle Therapeuten aufgeführt, welche die von der Eskamed AG gestellten, hohen Anforderungsbedingungen bzgl. Ausbildung erfüllen.
- Fast alle Kassen akzeptieren heute die Therapeuten und Ärzte, welche im EMR eingetragen sind, für die Abrechnung über ihre komplementären Zusatzversicherungen.
- Will man also als Arzt über die Zusatzversicherungen abrechnen, muss man entweder eine ZSR-Nr. der Grundversicherung oder eine ZSR-Nr. vom EMR haben und über den vom SVHA/FMH ausgestellten "Fähigkeitsausweis Homöopathie SVHA" verfügen.
MERKE
Leider sind die Rückerstatungsbedingungen bei diesen Zusatzversicherungen bei jeder Krankenkasse etwas anders.
Da gibt es Versicherungen, die pro Sitzung einen bestimmten Betrag rückvergüten oder solche, die einfach 90% des Rechnungsbetrages übernehmen, dafür aber mit einem Jahreslimit oder solche, die nach Abzug eines Selbstbehaltes einen Maximalbetrag pro Rechnung bezahlen.
Auch gibt es Kassen, die verschiedene Stufen von Zusatzversicherungen anbieten. Wählt man dann die billigste, stellt man am Schluss fest, dass der Zusatz nur gerade die Ärzte mit Zusatzausblidung bezahlt, nicht aber einen Heilpraktiker, den Sie eigentlich ins Auge gefasst haben.
Es ist also von grosser Bedeutung, die Vertragsbedingungen bei den "komplementären Zusatzversicherungen" genau zu studieren. Nicht dass dann bei der Rückerstattung das grosse Erwachen kommt.






