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Vertragsversicherungsgesetz (VVG)

Allgemeines

Das VVG regelt den speziellen Zusatzversicherungsbereich, zudem auch die "komplementären Zusatzversicheungen" gehören. Da diese Versicherungen frei von jedem Bürger abgeschlossen werden können und dazu vom Staat keine bestimmten Vorgaben gemacht werden, sind die Versicherer frei, WAS für Versicherungsprodukte sie anbieten.
Hier finden Sie einen Vergleich der verschiedenen Zusatzversicherungsmodelle der verschiedenen Krankenkassen.

Hier geht es zum Krankenkassen-Versicherungsvergleich

Die komplementäre Zusatzversicherung

MERKE

Leider sind die Rückerstatungsbedingungen bei diesen Zusatzversicherungen bei jeder Krankenkasse etwas anders.
Da gibt es Versicherungen, die pro Sitzung einen bestimmten Betrag rückvergüten oder solche, die einfach 90% des Rechnungsbetrages übernehmen, dafür aber mit einem Jahreslimit oder solche, die nach Abzug eines Selbstbehaltes einen Maximalbetrag pro Rechnung bezahlen.
Auch gibt es Kassen, die verschiedene Stufen von Zusatzversicherungen anbieten. Wählt man dann die billigste, stellt man am Schluss fest, dass der Zusatz nur gerade die Ärzte mit Zusatzausblidung bezahlt, nicht aber einen Heilpraktiker, den Sie eigentlich ins Auge gefasst haben.

Es ist also von grosser Bedeutung, die Vertragsbedingungen bei den "komplementären Zusatzversicherungen" genau zu studieren. Nicht dass dann bei der Rückerstattung das grosse Erwachen kommt.