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Grund- und Zusatzversicherungen

Allgemeines zu den Versicherungen

Das schhweizerische Gesundheitswesen ist 2 Gesetzgebungen unterworfen. Auf der einen Seite, als "Ordnungshüter" der medizinischen Basisversorgung, das KVG; und auf der anderen Seite, im Bereiche der individuellen, zusätzlichen medizinischen Therapien, die nicht als Basismedizin gelten, das VVG.

Das KVG

Das KVG ist das Gesetz über den obligatorischen Teil der Krankenversicherungen. Es wird ständig revidiert, da die Prämien stetig steigen und auf politischer Ebene versucht wird, mit mehr oder weniger glücklichem "Patchwork", dem Einhalt zu gebieten.
Dem KVG untersteht der obligatorische Teil der Krankenversicherungen, d.h.:

- die Grundversicherung: mit entsprechendem Selbstbehalt und zusätzlichen Kostenanteilen bei Arztbesuch/Spitalbesuch und bei den Medikamenten.
- die Zusatzversicherungen: bezüglich Spitalaufenthalt; 1/2-privat/privat; auch hier können unterschiedliche Selbstbehalte festgelegt werden. Die Zusatzversicherungen sind bei uns in der Schweiz nur für den Spitalbereich, also die Hospitalisation, vorgesehen und spielen im ambulaten Bereich KEINE Rolle. Es sind sogenannte "Hotellerie-Versicherungen".

Die Prämien für die Grundversicherungen sind abhängig vom Wohnort und bei sehr niedrigen Einkommen werden sie durch Subventionen vom Staat unterstützt, da sie obligatorisch sind.

Das VVG

Das VVG ist der nicht-obligatorische Teil der Krankenversicherungen. Da er nicht dem KVG unterstellt ist, liegt die Bestimmung der Vertragsbedingungen in den Händen der Versicherer.

Sie können heute verschiedenste Arten von Zusatzversicherungen abschliessen. Da Sie nur dem allgemeinen Vertragsversicherungsgesetz unterstellt sind, werden die Bedingungen und Preise frei von den Versicherern festgelegt. Daraus folgt, dass ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsarten bei den verschiedenen Versicherern sinnvoll ist.