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Krankenversicherungsgesetz (KVG)

allgemeines


Grund- und Zusatzversicherungen


Im Folgenden möchte ich Ihnen die Merkmale der obligatorischen Grundversicherung und der möglichen Zusatzversicherungen im KVG vorstellen und vorallem auf wichtige Punkte hinweisen, die Sie beachten sollten.

Grundversicherung

MERKE

Die Spitalauswahl ist auf die regionalen öffentlichen Spitäler der Spitalliste beschränkt
Die Grundversicherung deckt NUR die Krankheitskosten! Es wird weder ein Lohnausfall, noch der Unfall abgedeckt!

Für diese beiden Bereiche, Unfall und Lohnausfall, brauchen Sie zusätzliche Versicherungen.

Zusatzversicherung

MERKE

Die Zusatzversicherunge sind reine "Komfortversicherungen".
Sie bewirken, dass Sie im Spital als ein Patient höherer Stufe behandelt werden.
Das kommt daher, dass sich die Spitäler über die Zusatzversicherungen quersubventionieren. Die Kosten, die die Fall-Pauschale, welche die Spitäler für Allgemeinpatienten von den Versicherern erhalten, übersteigen, werden durch die Einnahmen aus den Spitalzusatzversicherungen gedeckt.