Krankenversicherungsgesetz (KVG)
allgemeines
Grund- und Zusatzversicherungen
Im Folgenden möchte ich Ihnen die Merkmale der obligatorischen Grundversicherung und der möglichen Zusatzversicherungen im KVG vorstellen und vorallem auf wichtige Punkte hinweisen, die Sie beachten sollten.
Grundversicherung
- die Grundverischerung ist obligatorisch
- die Prämien werden vom Staat festgelegt und hängen vom Wohnort ab
- jede Versicherung ist verpflichtet einen Versicherungswilligen, ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen
- ein Versicherungswechsel ist grundsätzlich auf Jahresende oder bei Prämienanpassungen möglich
- durch die Grundversicherung werden alle stationären und ambulanten Gesundheitskosten, sowie Medikamentenkosten abgedeckt
- es gibt einen obligatorischen Mindest-Selbstbehalt (Jahresfranchise) plus Selbsttragung von 10% der Arzt- und Medikamentenkosten; sowie bezahlen von sfr. 10.- pro Spitaltag bei Hospitalisation
- der Selbstbehalt oberhalb des Mindest-Selbsbehaltes ist frei wählbar und senkt die jährliche Prämie
- welchen Grundversicherer Sie wählen ist ihnen freigestellt.
MERKE
Die Spitalauswahl ist auf die regionalen öffentlichen Spitäler der Spitalliste beschränkt
Die Grundversicherung deckt NUR die Krankheitskosten! Es wird weder ein Lohnausfall, noch der Unfall abgedeckt!
Für diese beiden Bereiche, Unfall und Lohnausfall, brauchen Sie zusätzliche Versicherungen.
Zusatzversicherung
- die Zusatzversicherungen im KVG sind freiwillig
- die Prämien werden von den Versicherern festgelegt, weshalb sich ein Vergleich aufdrängt
- diese Zusatzversicherungen sind eigentlich reine "Spitalzusätze" und betreffen den ambulanten Bereich nicht!
- es gibt eine grosse Menge von verschiedenen Versicherungsmodellen in diesem Bereich
- sie können auch hier einen Selbstbehalt wählen, aber auch völlig ohne Selbstbehalt fahren
- die Zusatzversicherungen sind "Hotellerieversicherungen" und bestimmen, wie Sie im Spital bezüglich Zimmerqualität (Einzel-,Doppelzimmer), Verpflegung und Service, behandelt werden wollen.
- als zusatzversicherter Patient haben Sie auch die Möglichkeit festzulegen, ob Sie vorwiegend vom Chefarzt behandelt werden wollen
- über die Zusatzversicherungen können Sie auch die für Sie zugänglichen Spitäler erweitern. Entweder z.B. "gesamte Schweiz" oder "Privatspitäler" oder auch "europaweite, freie Spitalwahl"
MERKE
Die Zusatzversicherunge sind reine "Komfortversicherungen".
Sie bewirken, dass Sie im Spital als ein Patient höherer Stufe behandelt werden.
Das kommt daher, dass sich die Spitäler über die Zusatzversicherungen quersubventionieren. Die Kosten, die die Fall-Pauschale, welche die Spitäler für Allgemeinpatienten von den Versicherern erhalten, übersteigen, werden durch die Einnahmen aus den Spitalzusatzversicherungen gedeckt.






