Das schweiz. Gesundheitswesen
Eidgenössische Volksinitiative:
«Ja zur Hausarztmedizin»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 118b (neu) Hausarztmedizin
1) Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin.
2) Sie erhalten und fördern die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge.
3) Sie streben eine ausgewogene regionale Verteilung an, schaffen günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Hausarztmedizin und fördern die Zusammenarbeit mit den übrigen Leistungserbringern und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens.
4) Der Bund erlässt Vorschriften über:
- die universitäre Ausbildung, die berufliche Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt sowie die klinische Forschung auf dem Gebiet der Hausarztmedizin
- den gesicherten Zugang zum Beruf und die Erleichterung der Berufsausübung
- die Erweiterung und die angemessene Abgeltung der diagnostischen, therapeutischen und präventiven Leistungen der Hausarztmedizin
- die Anerkennung und die Aufwertung der besonderen beratenden und koordinierenden Tätigkeiten für Patientinnen und Patienten
- administrative Vereinfachungen und zeitgemässe Formen der Berufsausübung
5) Der Bund trägt in seiner Gesundheitspolitik den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden sowie der Wirtschaft auf dem Gebiet der Hausarztmedizin Rechnung. Er unterstützt sie in ihren Bestrebungen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel und die Sicherung der Qualität der Leistungen.
![]() | Initiativkomittee «Ja zur Hausarztmedizin» sagt nein zum Gegenentwurf des Bundesrates - Einladung zur Medienkonferenz am 17. Mai 2011 |
Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»: Bern (ots) - Der Bundesrat hat am 13.10.2010 beschlossen, der Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, den er nun am 6.4.2011 in die Vernehmlassung gegeben hat. Nach einer eingehenden Prüfung des ... | |
![]() | Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»: Einladung zur Medienkonferenz am 31. März 2011 |
Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»: Bern (ots) - Die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» lanciert am 31. März 2011 die Tour de Suisse für die Hausarztmedizin Unter dem Label der Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» wird in den nächsten Jahren eine Öffentlichkeitskampagne für ... |
BAG und Kantonsarztamt Bern
Fünf Methoden der Komplementärmedizin werden unter bestimmten Bedingungen während sechs Jahren provisorisch vergütet!
Bern, 12.01.2011 - Die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin werden ab 1. Januar 2012 provisorisch bis Ende 2017 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, das den Bundesrat heute über seine Absicht in Kenntnis gesetzt hat. Diese Übergangsperiode soll dazu genutzt werden, die kontroversen Aspekte zu klären. Bis heute fehlt der Nachweis, dass diese fünf Behandlungsmethoden die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW) vollumfänglich erfüllen.
BAG Pressemitteilung zum Download [49 KB]
Verbände & Gesellschaften der Ärzte
FMH(Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte)
News aus dem Zentralvorstand
Managed Care Vorlage:
Resultat der Urabstimmung vom 26.09.2011: Referendum gegen Managed-Care-Vorlage [59 KB]
Referendum zur Managed-Care-Vorlage; Pressemitteilung vom 30.09.2011 [64 KB]
Hausärzte Schweiz (Berufsverband der Haus- und KinderärztInnen Schweiz)
Managed Care Vorlage: Die Haus- und Kinderärzte haben sich noch nicht entschieden
Bei einer Stimmbeteiligung von weniger als 45 % (15'000) haben 2/3 der teilnehmenden FMH-Mitglieder die Urabstimmung angenommen und damit faktisch ein Referendum gegen die MC-Vorlage beschlossen, dies zu einem Zeitpunkt, da die definitive Fassung der Gesetzesvorlage noch gar nicht vorlag.
„Hausärzte Schweiz“ und die KKA (Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften) haben vor der Urabstimmung zu einem besonnen Verhalten und damit einer glaubwürdigen Ärzteschaft aufgerufen.
„Hausärzte Schweiz“ hat als Berufsorganisation aller Haus- und Kinderärzte während des gesamten politischen Prozesses eine kohärente Haltung bewahrt und diese auch vis-à-vis der Politik unbeirrt vertreten. Die Delegiertenversammlung hat die strategische Richtung des Vorstandes wiederholt legitimiert. Die DV wird am 3. November 2011 – unabhängig vom Entscheid der FMH – auf Basis der definitiven Vorlage über ihre Haltung befinden.
Schul- und Komplementärmedizin
Mammographie-Screening-Programm für die Jahre 2013-2020 (Brustkrebsvorsorge)
Medienmitteilung des Kantons Bern vom 18.08.2011
Voraussichtlich ab 2013 sollen alle Frauen im Kanton Bern ab dem 50. Altersjahr an einem Mammographie-Screening-
Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen können. Zu diesem Zweck beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von insgesamt maximal 4,7 Millionen Franken für neun Jahre. Dadurch sollen die Kosten gedeckt werden, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.
Veranstaltungen und Vorträge
Die folgenden öffentlichen Veranstaltungen und Vorträge sind empfehlenswert!
Aktualisierte Hinweise auf Veranstaltungen folgen!!
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